Vom Recht der Ämter


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In der Regel waren die Ämter Pflichtvereinigung der selbständigen Meister. Das Amt bestimmte, wer in dasselbe aufgenommen und einen Betrieb eröffnen durfte. Wichtig für alle Mitglieder war das Bannrecht. Für Hannover galten die Stadtmauern als Grenzen des Bannrechts. Innerhalb dieser Grenzen durften Tischlerarbeiten nur von Meistern des Amtes ausgeführt werden. Den Landmeistern, Fremden und nicht Zünftigen waren solche Arbeiten bei Strafe verboten.

Zu den "Morgensprachen", das waren die mindestens viermal jährlich stattfindenden Vollversammlungen des Amtes, musste ein Ratsherr eingeladen werden. Ihm oblag die Vertretung der Bürgerschaft in Streitfällen und die Aufsicht, dass gegenüber der Obrigkeit Gehorsam und Achtung gewahrt wurden.
Die von der Versammlung gewählten Vorsteher der Ämter wurden Werkmeister, später Obermeister genannt. Dazu kamen je nach Größe des Amtes drei bis vier "Geschworene" Meister. Diese hatten im Amt neben dem Obermeister die wichtigsten Aufgaben zu erfüllen.
Für die Ein- und Ausschreibung der Lehrjungen und Fragen der Gesellen wurde ein "Altgeselle" gewählt. Diesem oder seinem Vertreter oblag auch die Betreuung der durchreisenden Wandergesellen. In allen Ämtern bestand die Bestrebung, die Anzahl der Meister möglichst konstant zu halten, die Zahl der Gesellen je Betrieb auf zwei zu beschränken und die anfallenden Arbeiten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Jeder sollte nach Möglichkeit ein gleich hohes Einkommen erzielen können.

Als Lehrling wurde nur angenommen, wer nachweisen konnte, dass er Sohn christlicher Eltern war. Die Aufnahme der Jungen erfolgte meist in einer Morgensprache "bei geöffneter Lade", vom Altgesellen vorgeführt. Der Vorstand musste anwesend sein, die Geburtsur-kunden der Jungen wurden geprüft, und jeder aufgenommene Lehrjunge hatte in Hannover fünf Mariengroschen in die Lade zu tun. Darauf wurden sie vom Obermeister vermahnt, vom Vorstand beglückwünscht und in die Liste eingetragen. Je Betrieb durfte ein zweiter Junge erst angenommen werden, wenn der erste im dritten Lehrjahr war. Die Lehrzeit dauerte drei bis vier Jahre.
Wurde kein Lehrgeld vereinbart und der Junge erhielt Kost und Logis im Hause des Meisters, waren auch bis fünf Jahre Lehrzeit möglich.

Ein besonderes Ereignis im Berufsleben war die Freisprechung von der Lehrzeit und die Aufnahme in den Kreis der Gesellen. Aus der Hand des Obermeisters erhielt der Junggeselle den Lehrbrief und wurde dann von den Gesellen nach zünftigem Brauch in ihren Kreis aufgenommen. Es folgte dann ein Umtrunk in der Zunftherberge, wobei es manchmal hoch herging.
Für den Junggesellen begannen dann die "Wanderjahre". In der 'Fremde" sollte sein Können und Wissen erweitert werden . Erst wer die Wanderjahre nachweisen konnte, durfte Meister werden. In besonderen Fällen konnte von der Wanderschaft abgesehen werden, z.B. für den Meistersohn beim Tode des Vaters oder für den Gesellen, der die Witwe eines Meisters heiratete.
Im Gildebrief für das Tischleramt von 1664 sind die Bedingungen für die Meisterprüfung und die Aufnahme in das Amt erneut bestätigt.

 

Das Handwerk der Stadt vom 17. Jahrhundert an

Schon bei Gründung des Tischleramtes hatten einige Meister ihren Unmut geäußert über zu hohe Abgaben, zu enge Aufsicht über die Betriebe und den Hochmut der Obrigkeit. Die Bürger sagten: "Der Herzog lässt sich in der Stadt nur sehen, wenn er Geld braucht". Nun wollte er sogar seine Residenz in Hannover einrichten. Inzwischen war der Dreißigjährige Krieg im Lande, und die Stadtmauern boten dem Herzog wohl doch mehr Sicherheit. Aber erst mussten neue Gebäude errichtet werden, und das brachte dem Handwerk Aufträge. Als aber 1642 der Herzog mit der gesamten Hofhaltung in das Schloss einzog, begann er dem Rat der Stadt alte Rechte zu schmälern und den Ämtern in ihre Privilegien einzugreifen. Es wurde eine Neustadt gebaut, in der von der Hofhaltung Bauhandwerker eingesetzt wurden, ohne die Ämter zu fragen. Auf Klagen der Ämter beim Rat wurden den Ämtern ihre Amtssiegel genommen. Der Herzog teilte den Ämtern mit, dass ihre Rechte auf den Geltungsbereich der Altstadt beschränkt seien, im übrigen wollte er ihnen beim Bau der Neustadt auch Aufträge zusprechen. Es gab jetzt zwar durch Neubauten mehr Arbeit, aber die Amtsführung der Ämter war so nachhaltig gestört, dass erst 1825 eine Einigung mit der Obrigkeit erzielt wurde.

Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges waren für die Ämter des Handwerks größer als von Hannover aus gesehen. In den Nachbarländern war der Übergang von der Stadtwirtschaft längst zur grenzüberschreitenden Länderwirtschaft im Gange. Größere Betriebe und Manufakturen mit vielen Beschäftigten wurden vom Landesherrn bevorzugt. In Neuwied am Rhein hatte die Familie Röntgen einen Tischlereibetrieb aufgebaut, der 240 Gesellen beschäftigte. Röntgen baute Möbel für Schlösser und Fürstenhöfe auch in fremden Ländern. Manchem jungen Meister mag das Vorbild gewesen sein.

In Hannover war durch den Bau der Neustadt auch das Bannrecht der Ämter zu künftigem Ärger geworden. Immer mehr neue Betriebe siedelten in der Neustadt, ohne den Ämtern der Altstadt beizutreten. Auf Klagen beim Rat entzog der Kurfürst dem Rat das Aufsichtsrecht über die Ämter und übertrug dies einem Polizeikommissar. So vollzog sich in der Rechtsstellung der Ämter ein Wandel, der alte Bräuche veränderte.

Gründung einer Handwerkerschule für Handwerker, Zimmerer, Maurer und Steinhauer am 18.06.1791

Bürgermeister und Rat von Hannover hatten nach Anhörung der Meister beschlossen:

"Zur Förderung ihres Handwerks sollen die Lehrjungen freiwillig, bei wohlwollender Gestattung ihrer Meister, wöchentlich je zwei Stunden im Zeichnen und in Handwerks-Mathematik unterrichtet werden:

  • die Lehrjungen der Zimmerer - am Sonntagnachmittag
  • die Lehrjungen der Tischler - am Montag von 3-5 Uhr
  • Maurer und Steinhauer - am Dienstag von 3-5 Uhr

Sollte in dem Raum noch Platz sein, dürfen auch Gesellen teilnehmen. so sie für die zwei Stunden drey Mariengroschen beisteuern. Den Unterricht im Zeichnen soll der Tischlermeister Maseberg erteilen, in Mathematik der Bauinspektor Borchers.

Die Zeichenbretter und Schienen liefert der Meister Maseberg auf Rechnung des Rathes, Papier und Reißfedern liefert der Rath."

Diese im Stadtarchiv von Hannover urkundlich beglaubigten Tatsachen führten unter besonderer Beteiligung des Tischleramtes zur späteren Entwicklung des gesamten beruflichen Schulwesens in Hannover und war vorbildlich für andere deutsche Städte.

Seit 1792 hat das berufliche Schulwesen seine Entwicklung den wirtschaftlichen und politischen Erfordernissen laufend angepasst. Heute kann ein Tischlerlehrling über die fachlich gegliederte Berufsschule, über Fach-, Fachoberschule bis zum Hochschulstudium aufsteigen.