Wo sind die aktuellen Stellschrauben, mit denen das Land Niedersachsen die Betriebe des Bau, Ausbaus und der Gebäudedienstleistung unterstützen können? Wie kann die Schaffung günstigen Wohnraums, die schnelle Umsetzung der Wärmewände durch zügiges Sanieren und die Entlastung der Betriebe von bürokratischen Lasten schneller erreicht werden ?
Zu diesen Fragen trafen sich am 24. März in der niedersächsischen Staatskanzlei die Vertreter der Mitgliedsverbände der Landesvereinigung Bauwirtschaft mit Ministerpräsident Lies und Wirtschaftsminister Tonne zu einem offenen und an Beispielen aus der Praxis orientierten Gedankenaustausch.
Vergabe: Qualität und Sachkunde statt nur der Blick auf den Preis „unten rechts“
Beim Thema Wertgrenzenerlass und Tariftreuegesetz hat das Handwerk nochmals deutlich gemacht, dass es darauf ankomme, die tatsächliche Vergabeentscheidung in den Blick zu nehmen. Die Erhöhung der Wertgrenzen sei das eine – die öffentlichen Auftraggeber müssten aber weiterhin vor der Vergabeentscheidung das Angebot auf Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen. „Der Billigste ist nicht der Wirtschaftlichste“ – das sei zwar bekannt, aber die Prüfung der Angebote erfordere die entsprechende Kompetenz und Bereitschaft– angesichts von Fachkräftemangel und Finanzknappheit oftmals eine Überforderung für die Vergabestellen. Daher wäre die Förderung der Einrichtung von zentralen Vergabestellen eine Möglichkeit, hier für Erleichterung und inhaltliche Verbesserung zu sorgen. Ausdrücklich lobte das Handwerk das klare Bekenntnis des Landes Niedersachsen zur Fach- und Teillosvergabe – dadurch hätten auch KMU-Betriebe des Handwerks aller Branchen eine Chance, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. „Das ist ein Beitrag zur Chancengleichheit im Wettbewerb“ – darin waren sich alle einig.
Asbest: Verantwortung fair verteilen
Trotz Novellierung der Gefahrstoffverordnung ist es dabei geblieben: Die Last der Aufklärung liegt derzeit fast ausschließlich auf den Schultern der sanierenden Betriebe. Verbraucher/Innen reagieren irritiert und vermuten unnötigen Prüfaufwand – oftmals werden Angebote, die eine Beprobung beinhalten, „dankend abgelehnt“ . Im Gespräch war man sich einig - Ziel der Aufklärung über eine mögliche Asbestbelastung ist nicht die skandalisierende Panikmache, sondern die unaufgeregte, sachliche Beurteilung, in welchem Umgang Schutzmaßnahmen vor einer Sanierung erforderlich sind oder nicht. Alle waren sich einig - dabei geht es nicht nur um den Schutz der sanierenden Mitarbeiter/Innen der Handwerksbetriebe, sondern auch um den Schutz der Bewohner/Innen der Gebäude. Dies noch einmal klarzustellen und das Handwerk mit dem Thema nicht allein zu lassen – das wurde als gemeinsame Maßnahme vereinbart.
Entlastung der KMU: Statistik mit Augenmaß
Bürokratieabbau ist für das Handwerk kein abstraktes Schlagwort, sondern eine Überlebensfrage für kleine und mittlere Betriebe, die keine eigene „Verwaltungsabteilung“ haben. Darum haben wir gezielt angeregt – als Beispiel für konkrete Entlastungen die Entschlackung statistischer Berichtspflichten anzugehen – weg von Vollerhebungen, hin zu Stichproben und rollierenden Systemen. Auch das Überprüfen der Aufgreifschwellen muss überprüft werden – angesichts sich verändernder Betriebsgrößen.
Nachfolgegenerationen im Blick – am Beispiel der Diskussion um das GEG
Besonders am Herzen lag den Teilnehmern die Perspektive derjenigen, die unsere Betriebe einmal übernehmen wollen. Unklare Rahmenbedingungen führen auch zur Verunsicherung potenzieller Betriebsübernehmer/Innen: „Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen zum betrieblichen Tätigwerden – klar zu sehen an der aktuellen Diskussionen etwa zum Gebäudemodernisierungsgesetz“, so bestätigen alle Teilnehmer des Handwerks: Diese Diskussionen führen aktuell zu einer erneuten Verbraucherzurückhaltung vor Sanierungsinvestitionen. Eine Aufbruchstimmung, hier waren sich alle einig, muss jetzt durch eine schnelle Ausfüllung der Eckpunkte in gesetzliche Grundlagen erreicht werden: Das Handwerk regte an, dass bei den jetzt anstehenden Gesprächen über die gesetzlichen Inhalte eine eindeutige, verlässliche Förderkulisse, eine ehrliche Diskussion darüber, ob nicht eine AfA besser wäre als die Auszahlung eines Förderbetrages, die Einbeziehung auch der gewerblichen Vermieter und die Senkung des Strompreises besprochen werden.
Text: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.




