Betriebswirtschaft und Marketing
Betriebswirtschaft
Die Checklisten dienen nur einem ersten Gesamtüberblick. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.
Hierzu steht Ihnen gerne unsere betriebswirtschaftliche Beraterin zur Verfügung:
Martina Felgendreher
Dipl.-Kfm.
Betriebswirtschaftliche Beraterin
T. +49 (0)511 / 62 70 75-18
F. +49 (0)511 / 62 70 75-58
felgendreher@tischlernord.de




Die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit ist – nicht nur in wirtschaftlich angespannten Zeiten – eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen gaben der Unternehmensleitung. Vor dem Hintergrund absehbarer Umsatzrückgänge lässt sich der Liquiditätsplanung bzw. der Kenntnis über die mittelfristig zur Verfügung stehenden Liquidität allerdings eine noch größere Bedeutung beimessen. Denn die Liquiditätsplanung zeigt an, unter welchen Annahmen die Geldmittelzuflüsse ausreichen, um die voraussehbaren Geldmittelabflüsse zu kompensieren bzw. wann und unter welchen Annahmen ggf. Illiquidität droht. Engpässe und Risiken sollen
rechtzeitig erkannt werden.
Um Sie vor unnötigen Überraschungen bei Zuschussförderungen zu bewahren, finden Sie in den geschützten PDF-Dokumenten (Infoblatt, Gründe für Liquiditäts-Tagebuch, Liquditiäts-(Corona)Tagebuch) wichtige Informationen, die Sie beachten sollten, wenn Sie Zuschüsse beantragt haben.
Martina Felgendreher
Dipl.-Kfm.
Betriebswirtschaftliche Beraterin
T. +49 (0)511 / 62 70 75-18
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Förderprogramme






Unfall, Krankenhausaufenthalt oder Todesfall – viele Betriebe sind auf unerwartete Situationen nicht ausreichend vorbereitet. Die Folge: Oft droht eine existentielle Schieflage bis hin zur Insolvenz. Die Liste der Betroffenen kann lang werden: von Mitarbeitern über Kunden bis hin zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.
Anhaltspunkte dafür, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass das Unternehmen ohne den Inhaber fortbesteht und die Arbeitsplätze erhalten bleiben können, entnehmen Sie bitte den Checklisten.
Martina Felgendreher
Dipl.-Kfm.
Betriebswirtschaftliche Beraterin
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F. +49 (0)511 / 62 70 75-58
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Pflicht zur XRechnung und was Unternehmen tun können
Den Anfang machen der Bund und das Land Bremen: Unternehmen, die mit diesen öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, müssen ihre Rechnungen seit dem 27. November 2020 zwingend elektronisch stellen. Dieser Pflicht, die perspektivisch auch die übrigen Bundesländer sukzessive einführen wird, ist aber keineswegs mit einem schlichten PDF-Dokument Genüge getan. Vielmehr müssen es Formate sein, die eine automatisierte elektronische Weiterverarbeitung erlauben.
Dies betrifft nicht nur Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern. Bei genauerer Betrachtung, welche Kundenkreise konkret darunter fallen, zeigt sich, dass dies etwa auch die Deutsche Bahn mit ihren Tochterunternehmen oder kommunale Einrichtungen wie Schulen oder Bäder sind. Nach Expertenschätzung werden daher künftig beinahe alle Unternehmen mindestens einmal im Jahr mit der XRechnung zu tun haben. Wie Unternehmen die Umstellung auf die E-Rechnung konkret Schritt für Schritt bewerkstelligen, beleuchtet Teil II der Textserie.
















































Steuerhinweise
















Marketing
Neue Radiowerbung 2021
Um die Tischlerbetriebe auch in diesem Jahr bestmöglich zu unterstützen und auf die Vielfalt der Leistungen hinzuweisen, haben wir einen neuen Radiospot entwickeln lassen. Zusätzlich gibt es in diesem Jahr wieder einen Ausbildungsspot, der beim NDR2 und beim Jugendsender Bremen Next ausgestrahlt wird. Die Spots werden im Februar, Mai und Juni zu hören sein. Die Sendetermine finden Sie in dem PDF-Dokument zum Download.



